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Hinsichtlich der Bestimmung laut Art. 1, Abs. 125, Gesetz Nr. 124/2017, bezüglich der Verpflichtung alle Beiträge, Subventionen und sonstigen wirtschaftlichen Zuwendungen jeglicher Art, die ein Unternehmen von öffentlichen Körperschaften, öffentlich kontrollierten Gesellschaften und öffentlich beteiligten Gesellschaften erhält, im Anhang zum Jahresabschluss und zum Konzernabschluss anzuführen, wird hier bestätigt, dass die Gesellschaft folgende wirtschaftlichen Zuwendungen erhalten hat, die gemäß Kassaprinzip im gegenständlichen Jahresabschluss ausgewiesen sind:

 

Für das Jahr 2022

  • Öffentliche Körperschaft: Agentur der Einnahmen
  • Art des Beitrages: Steuergutschrift Forschung und Entwicklung
  • Beitrag in Euro: 25.600

 

Für das Jahr 2021

  • Öffentliche Körperschaft: Agentur der Einnahmen
  • Art des Beitrages: Steuergutschrift Forschung und Entwicklung
  • Beitrag in Euro: 31.963
  • Öffentliche Körperschaft: Autonome Provinz Bozen
  • Art des Beitrages: Betriebskostenzuschuss
  • Beitrag in Euro: 15.289
  • Öffentliche Körperschaft: Handelskammer Bozen
  • Art des Beitrages: Beitrag Internationalisierung
  • Beitrag in Euro: 9.000

 

Für das Jahr 2020

  • Öffentliche Körperschaft: Agentur der Einnahmen
  • Art des Beitrages: Steuergutschrift Forschung und Entwicklung
  • Beitrag in Euro: 31.957
  • Öffentliche Körperschaft: Autonome Provinz Bozen
  • Art des Beitrages: Betriebskostenzuschuss
  • Beitrag in Euro: 19.200

 

Die Veröffentlichungspflicht gilt nicht:

  • für staatliche Beiträge und de-minimis-Beiträge, die im nationalen Register der Staatshilfen (registro nazionale aiuti di stato) veröffentlicht werden;
  • für EU-Beiträge;
  • für Beiträge und Zuwendungen unter Euro 10.000.

 

Sollte die oben angeführte Liste ggf. nicht vollständig sein, so verweisen wir auf das Nationale Register für staatliche Beihilfen (RNA), wo Sie immer alle unsere aktuellen Beiträge abrufen können:

https://www.rna.gov.it/RegistroNazionaleTrasparenza/faces/pages/TrasparenzaAiuto.jspx